In letzter Zeit haben Medien berichtet, dass sich die Metaller_innen die Streikfreigabe eingeholt haben. Andere Branchen folgten. Im Gegensatz zu Schüler_innen dürfen Arbeiter_innen nämlich streiken. Doch was ist ein Streik überhaupt und warum ist es so wichtig, dass Schüler_innen auch streiken dürfen?
In Österreich kam es in den 1890ern zu den ersten Streiks. Ausgehend von massenhaften, spontanen Ausständen, die nach dem Vorbild der Internationalen Streikwelle, die nur ein paar Jahre zuvor stattfand, wurden Streiks zu einem bedeutenden gesellschaftlichen Faktor. Besonders bemerkenswert ist hierbei der Streik, den 700 Arbeiterinnen organisierten. Nach diesem kam es ab 3. Mai 1893 zu einem 3-wöchigen Arbeitsausstand.Gründe für den Streik waren die schlechten Arbeitsbedingungen, die schlechte Bezahlung und die Kündigung von Amalie Seidel. Seidel versuchte die Arbeitsbedingungen in ihrer Fabrik mit Hilfe von Streiks zu verbessern. Anfangs streikten 300 Fabrikarbeiterinnen, nach wenigen Tagen waren es 700 Streikende. In den Medien erregte dieser Streik erhebliches Aufsehen, vor allem die bürgerliche Presse stellte es als Skandal dar, dass nun „auch die Arbeiterinnen aufgehetzt werden“. Die Forderungen, zehnstündige Arbeitszeit, Bezahlung eines Minimallohns von 8 Kronen wöchentlich, Freigabe des 1. Mai und die Wiedereinstellung von Amalie Seidel wurden nach dem dreiwöchigen Streik angenommen.
Heutzutage gibt es in Österreich das Recht auf Streik und es herrscht die Streikfreiheit. Im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen auch beizutreten, festgesetzt. Auch Kampfmaßnahmen, wie ein Streik, fallen unter diesen Artikel. Dies gilt aber nicht für Schüler_innen, da nur Arbeitnehmer_innen streiken dürfen.
Im besten Fall werden die Forderungen der Arbeiter_innen als Folge des Streiks durchgesetzt. Es ist außerdem verboten, gekündigt zu werden, weil man an einem Streik teilgenommen hat. Es muss jedoch auch kein Lohn bezahlt werden, da die vertraglichen Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag festgesetzt sind, während eines Streiks nicht gelten. Wenn man Teil einer Gewerkschaft ist, übernimmt diese oft das Gehalt, sofern dieses ausfällt.
Prinzipiell gibt es verschiedenen Arten von Streiks, die mensch in folgende Kategorien einteilen kann:
In den letzten Jahren haben wir gesehen, wie sich die Situation für Schüler_innen immer weiter zuspitzt. Insbesondere bei der heurigen Matura ist es sichtbar, wie wenig auf Schüler_innen geachtet wird. Auch die heurige Maturaklasse hat fast zwei Schuljahre der Oberstufe in Distance-Learning verbracht und demnach natürlich auch Stofflücken, die jetzt in letzter Sekunde hastig gestopft werden müssen. Trotzdem können sie keinerlei Erleichterung, außer das Einberechnen der Jahresnote in die Maturanote, erhoffen. Dass das unnötig viel zusätzlichen Druck bei der Matura schafft, dürfte klar sein. Bei den letztjährigen Maturastreiks zeigten Schüler_innen, dass es so nichtweiter geht und dass sie die Maturaerleichterungen brauchen, da eben so viel Zeit verloren gegangen ist. Viele der Teilnehmenden mussten Konsequenzen der Schule befürchten, obwohl sie auf ihre eigenen Interessen, auf der Straße oder in der Schule, aufmerksam gemacht haben. Diese Konsequenzen können vom Eintragen von Fehlstunden bis zur Androhung des Schulverweises reichen. Es läuft aber noch viel mehr falsch an Österreichs Schulen und die 1,1 Millionen Schüler_innen haben nicht das Recht mit Streiks darauf aufmerksam machen. Das ist höchst undemokratisch, deshalb: „Her mit dem Protestrecht!“ und wenn wir es noch nicht bekommen, werden wir so lange dafür kämpfen, bis wir es endlich bekommen.