Diskriminierung und Rassismus: Wie sehr sind Österreichs Schüler_innen davon betroffen?
Am 28. Jänner 2022 stellte der HAK/HAS Feldkirch Schulsprecher Mert Mandilari im 1. Schüler_innenparlament dieses Schuljahres den Antrag „Zeit für ein Update“, wo die Sensibilisierung und Aufklärung in den Themenbereichen Rassismus und Sprache der Lehrpersonen gefordert wird. Auf der einen Seite wurde der Antrag als wichtig empfunden und unterstützt, aber auf der anderen Seite abgelehnt und es wurde behauptet, dass Diskriminierung kein wirkliches Problem in Österreich sei. Aber wie sehr stimmt diese Aussage und wie schaut Rassismus und Klassismus in Österreich aus?
Begriff Diskriminierung und rechtliche Vorschriften
Im Recht erwähnt mensch Diskriminierung unter anderem mit dem Begriff Benachteiligung. Im rechtlichen Gleichbehandlungsgesetz in Österreich darf mensch in vergleichbaren Situationen Menschen, nach ihrem Geschlecht, Alter, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder einer Behinderung nicht benachteiligen. Dabei wird von unmittelbarer Diskriminierung und mittelbarer Diskriminierung unterschieden. Es liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor, wenn eine Person aufgrund der oben aufgelisteten Merkmale negativ behandelt wird.
Beispiel:
Ein_e Arbeitgeber_in stellt eine_n Bewerber_in aus dem Ausland nicht ein, obwohl die Person die gleichen Qualifikationen vorweist wie eine Person aus dem Land.
Unter einer mittelbaren Diskriminierung verstehen wir die Benachteiligung, die „neutralen“ Regelungen folgt und rechtlich und sachlich gerechtfertigt werden „kann“.
Beispiel:
In einem Unternehmen werden Teilzeitkräfte von Führungspositionen ausgeschlossen. Da in diesem Unternehmen vor allem Frauen als Teilzeitkräfte arbeiten, werden hierdurch hauptsächlich Frauen hinsichtlich ihrer Aufstiegschancen gegenüber Männern, die als Vollzeitkräfte für Führungspositionen vorgesehen sind, benachteiligt.
Volksschule
Mit der rechtlichen Definition von Diskriminierung im Kopf können wir schon dort beginnen, wo die schulische Karriere startet: In der Volksschule. Schon da beginnt es mit der sozialen Selektion. Schüler_innen mit Migrationshintergrund müssen in einen Förderunterricht (in meiner Volksschule hieß es „Sachunterricht“ und fand während dem Religionsunterricht statt), um auf das gleiche sprachliche Niveau zu kommen, wie die restlichen Mitschüler_innen. Bildungsforscher Karim Fereidooni zeigt die die Problematik aauf, dass in der 4. Klasse Personen mit Deutsch als Zweitsprache oft ein anderer Bildungsweg empfohlen wird, als auf das Gymnasium zu gehen und dort die Matura zu schreiben. Der Grund dafür sei, dass mensch nicht nicht auf dem benötigten „sprachlichem Level sei“. Dies hat schlechtere Abschlusszeugnisse und geringere Erwerbsmöglichkeiten zur Folge. Dementsprechend …
Karriere
… ist es für Personen mit Migrationshintergrund schwieriger, eine erfolgreiche Karriere zu haben. Beispielsweise werden Frauen mit Kopftuch keine höheren Stellen gegeben, wie Frauen ohne. Diese werden oft gezwungen es abzulegen. Noch dazu schauen viele Arbeitgeber_innen auch auf das Religionsbekenntnis, das auf dem Zeugnis und auf der Matura steht. Personen, die nicht dem in Österreich üblichen römisch-katholischen Glauben angehören, könnten auf dem Arbeitsmarkt, bei der Anmeldung an Unis oder anderen Schulen dadurch diskriminiert und benachteiligt werden. Das hat die fehlende Repräsentation zur Folge, die junge Schüler_innen idolisieren können, zur Folge.
Lehrpläne und Unterricht
Diese fehlende Repräsentation und Aufklärung fallen auch im Unterricht auf. Außereuropäische Wissenschaftler_innen und deren Lehren finden sehr selten Zugang in unsere Schulbücher. Kolonialismus und Postkolonialismus werden selten kritisch im Unterricht betrachtet und Imperialisten wie Christopher Kolumbus werden in ein gutes Licht gerückt. Diese falschen Grundgedanken verankern sich in den Köpfen der jungen Schüler_innen. Im besten Fall sind die einzigen Unterrichtsstunden, die gezielt BIPOCs gewidmet werden, sind im Black History Month.
Gesellschaft
Leider hört die Diskriminierung nach dem Februar aber nicht auf. Die Gesellschaft und sogar große Konzerne machen für einen Monat auf den geschichtlichen Kampf für Gleichberechtigung aufmerksam, aber strukturell und gesetzlich wird nichts geändert. Im Alltag erfährt mensch immer noch Rassismus bei der Wohnungssuche, beim Einkaufen, bei Polizeikontrollen etc.
Lösungsvorschläge
Es gibt viele erste Schritte, die mensch gegen strukturellen und institutionellen Rassismus setzen kann. Eine davon wäre der im ersten Absatz erwähnte Antrag von Mert Mandilari zur Sensibilisierung und Aufklärung von Lehrpersonen. Die Abschaffung des Religionsbekenntnis im Zeugniss würde für mehr Transparenz im Arbeitsmarkt und bei der Anmeldung in Schulen und Unis sorgen. In Österreich basierte Organisationen wie das Black Voices Volksbegehren und Salam Oida setzen sich für Gleichberechtigung im österreichischen Bildungssystem, im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft ein. Aktivismus und Aufklärung, ist das Mindeste, was mensch machen kann, um so viele Menschen wie möglich auf diese Problematik hinzuweisen.
Quellen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/Seite.1860100.html#Gleichbehandlung
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_diskriminierung_an_schulen_erkennen_u_vermeiden.pdf?__blob=publicationFile&v=4