9. Dezember 2015
Geschrieben von

Fight for your rights!

#bipolmittwoch

SchUG, SchOG, LB-VO, SchVG - wofür stehen diese Bezeichnungen? Leider wird man von der Schule oft nicht über diese aufgeklärt – deswegen beschreiben wir dir hier deine Rechte in der SV. 

In diesem Artikel haben wir über ein paar Aufgaben in der Schüler_innenvertretung (SV) geschrieben. Als SVler_in hat man aber nicht nur verschiedene Pflichten, sondern auch viele Rechte.

Wo finde ich meine Rechte?

Das Schulrecht kann oft sehr verwirrend sein. Viele Themenbereiche werden in verschiedenen Gesetzestexten geregelt. Es gibt zum Beispiel das Schulunterrichtsgesetz (SchUG), das Schulorganisationsgesetz (SchOG), die Leistungsbeurteilungs-Verordnung (LB-VO) oder das Schüler_innenvertretungsgesetz (SchVG). Fragen rund um die Schüler_innenvertretung werden vor allem im Schulunterrichtsgesetzt und im Schüler_innenvertretungsgesetz geregelt.

Die Rechte der Schüler_innenvertretung sind im SchUG §58 Abs 2 geregelt. Dabei kann man zwischen zwei Bereichen unterscheiden – den Mitwirkungs- und den Mitbestimmungsrechten.

Mitwirkungsrechte

Zu den Mitwirkungsrechten gehören das Recht auf Anhörung, das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Schüler_innen allgemein betreffen, das Recht auf Teilnahme an Lehrer_innenkonferenzen, das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts im Rahmen des Lehrplans sowie das Recht auf Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel. Doch was bedeutet das genau?
Die Mitwirkungsrechte definieren Punkte, die für selbstverständlich erscheinen. Das Recht auf Anhörung bewahrt dich zum Beispiel davor, dass deine Direktion sagt „Das geht dich jetzt nichts an“ oder „Ich habe die ganze Woche leider keine Zeit für dich, ich werde das Problem schon lösen“. Solche Reaktionen sind nicht zulässig – als SVler_in hat man das Recht auf Anhörung!
Wenn es in deiner Schule große Veränderungen geben wird, mit denen ihr als Schüler_innen(vertretung) nicht zufrieden seid, könnt ihr als SV Stellungnahmen abgeben. Außerdem hast du als SVler_in das Recht auf Teilnahme an Lehrer_innenkonferenzen – sofern es sich nicht um Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler_innen bzw. dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer_innen sowie die Wahl der Lehrer_innenvertreter_innen handelt.

Mitbestimmungsrechte

Bei den Mitbestimmungsrechten findet man nur zwei Punkte – das Recht auf Mitentscheidung bei der Anwendung von Erziehungsmitteln und das Recht auf Mitentscheidung bei dem Antrag auf Ausschluss einer Schülerin* oder eines Schülers*.
Bei der Anwendung von Erziehungsmitteln kann es sich zum Beispiel um die Versetzung einer Schülerin* oder eines Schülers* in eine Parallelklasse handeln. Falls ihr bei einer Sitzung seid, die über den Ausschluss einer Schülerin* oder eines Schülers* berät, habt ihr nicht nur Rederecht, sondern auch Stimmrecht! Du kannst also mitentscheiden ob diese Person ausgeschlossen wird oder nicht.

Unterstützung der SV-Arbeit

Im SchUG steht unter §58 Abs. 5 außerdem: „Die Schulleitung hat die Tätigkeit der Schüler_innenvertretung zu unterstützen und zu fördern.“ Dieser Absatz ist leider schwammig formuliert, sodass man sehr in diesen Satz sehr viel interpretieren kann. Das kann zum Beispiel heißen, dass ihr die Infrastruktur in eurer Schule kostenlos verwenden könnt um eine Umfrage o.Ä. zu drucken. Das kann auch heißen, dass ihr einen eigenen Raum in der Schule bekommen könnt, in dem ihr die SV-Arbeit erledigen könnt.

Das Schulrecht muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen

In der Schüler_innenvertretung hat man mehr Mitwirkungs- als Mitbestimmungsrechte. Das zeigt, dass es noch viel zu tun gibt. Denn eine Schule, in der die Schüler_innenvertretung nur in 2 Fällen das Recht auf Mitbestimmung hat, ist noch weit entfernt von demokratischen Strukturen. Bei den Mitwirkungsrechten kommt es oft auf den guten Willen der Lehrer_innen oder der Direktion an, wie man sie „ausleben“ kann.

Das heißt aber nicht, dass man sich nicht wehren soll! Wenn die Direktion oder die Lehrer_innen der Meinung sind, dass sie ihre Macht über Schüler_innen ausleben können, muss man ihnen zeigen, dass sie nicht immer am längeren Ast sitzen. Schüler_innen(vertretungen) haben auch Rechte, müssen diese einfordern und für mehr kämpfen.

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